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Abrechnung
Ab Pflegegrad 1 entstehen Ihnen keine Kosten für ein Unterstützungsangebot im Alltag.
Als anerkannter Anbieter
können wir direkt mit der Pflegekasse Ihrer Krankenversicherung abrechnen und Ihnen entstehen keine Kosten und kein Schriftverkehr.
Für das Unterstützungsangebot im Alltag kann
die Entlastungsleistung,
die Verhinderungspflege
anteilig die Kurzzeitpflege
und unter Umständen das Pflegegeld anteilig
in Anspruch genommen werden.