Abrechnung

Ab Pflegegrad 1 entstehen Ihnen keine Kosten für ein Unterstützungsangebot im Alltag. 

Als anerkannter Anbieter
können wir direkt mit der Pflegekasse Ihrer  Krankenversicherung abrechnen und Ihnen entstehen keine Kosten und kein Schriftverkehr. 

Für das Unterstützungsangebot im Alltag kann 

  • die Entlastungsleistung,

  • die Verhinderungspflege

  • anteilig die Kurzzeitpflege

  • und unter Umständen das Pflegegeld anteilig

in Anspruch genommen werden. 

Sparschwein mit Taschenrechner